Service für Menschen mit Behinderung:
Hier finden Sie Informationen zur Vorbereitung Ihres Besuchs.
Die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV), den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Es fehlen Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei zugänglich. Die Infoprospekte werden derzeit überarbeitet und sollen demnächst auch in einer barrierefreien PDF-Version verfügbar sein.
Es stehen nicht in allen eingebundenen Videos vollständige Audiodeskriptionen, Volltext-Alternativen oder Untertitel zur Verfügung. Eine Überarbeitung der Videos ist derzeit nicht vorgesehen.
Einige Dokumente von Dritten werden nur in einer nicht-barrierefreien Fassung bereitgestellt.
Die Website nutzt zusätzlich jedoch die Eye-Able® Assistenzsoftware. Diese Software ermöglicht es den Nutzern der Website alle Inhalte frei nach den eigenen Bedürfnissen anzupassen. Derzeit stehen über 25 Funktionen rund um die digitale Teilhabe und Zugänglichkeit wie Blaufilter, Nachtmodus, adaptiver Zoom, Kontrastmodus, Farbkorrektur, Sprachausgabe usw. zur Verfügung.
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns unter webmaster@bsv.bayern.de mitteilen.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie unter webmaster@bsv.bayern.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
Öffentlichkeitsarbeit
Schloss Nymphenburg, Eingang 16
80638 München
E-Mail: webmaster@bsv.bayern.de
Diese Erklärung wurde am 24.4.2023 erstellt und zuletzt im Oktober 2023 überprüft; sie basiert auf einer Selbstbewertung.
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV zu stellen. Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de
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